6.11.2025 (ca)
Ende Oktober, am 28.10.2025, gab es beim Film Festival Mondiale Augsburg den von vielen erwarteten Dokumentarfilm „I am the River, the River is me“, der vom Whanganui River in Aotearoa, Neuseeland handelt. Entsprechend voll war der Kinosaal im Zeughaus, man musste sogar die Stuhlbesetzung erweitern, und auch am Boden gab es Sitzplätze!
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Der einst vollständig übernutzte Whanganui River ist die zentrale Figur des Films, und für die indigenen Maori in Neuseeland ist er ein lebender Vorfahre. Seine 2017 anerkannte Rechtpersönlichkeit schützt ihn nunmehr und erkennt die indigene Weltanschauung an. Dazu nimmt der Māori-Flusswächter Ned Tapa die Filmemacher, internationale Wasservertreter und Aktivisten mit auf eine Kanufahrt. Im Laufe der fünftägigen Fahrt teilen die Reisenden Geschichten von Widerstandskraft, Zerstörung und Heilung. Durch den Geist des Flusses als Begleiter und Erzähler reflektiert der Film über indigene Weisheit, die Verbundenheit allen Lebens und die globale Bewegung für die Rechte der Natur. Ein Aufruf, unsere Wertesysteme gegenüber der Natur und der Gemeinschaft zu überdenken.
In der anschließenden Publikumsdiskussion gaben Bruno Marcon, bekannter Augsburger Stadtrat und Teammitglied von Mondiale Augsburg, sowie Thea, eine engagierte Aktivistin von Greenpeace Augsburg, den Impuls, analoge Überlegungen bei den Flüssen in unserer Region anzustellen. An erster Stelle steht hier der geschundene Lech, für den es mit dem Renaturierungsprojekt „Licca liber“ zumindest eine Perspektive gibt. Die Verleihung einer Rechtspersönlichkeit hingegen würde aber wohl weit mehr erreichen!
In diesem Zusammenhang sei auf den „Volksentscheid der Lebewesen“ hingewiesen, bei dem Vertreterinnen von Gewässerlebewesen gemeinsam über die Zukunft des Welterbes der Wasserstadt Augsburg debattieren und entscheiden. Solch einen Entscheid gab es im Theaterformat bereits am 1. März 2025 auf der brechtbühne im Alten Gaswerk (vgl. dazu nochmals unsere untenstehende Aktuelle Meldung „Nachlese Volksentscheid der Lebewesen“ vom 5.3.2025).