Gesetze
Eine der Kernaussagen des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist:
Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger. (Art.2.(1))
Die Lechallianz stellt sich dieser Verpflichtung.
Wir stellen hier relevante Rechtsgrundlagen und Entscheidungen vor.