Gesetze

 

Eine der Kernaussagen des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist:

Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger.  (Art.2.(1))

Die Lechallianz stellt sich dieser Verpflichtung.

 

Wir stellen hier relevante Rechtsgrundlagen und Entscheidungen vor.